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   VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 35

    Art. 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf.; § 11 Abs. 2 EnergiewirtschaftsG v. 13.12.1935; § 12 Abs. 3 EnergiewirtschaftsG v. 24.4.1998; Anl. I, Kap. V, Sachg. D, Abschn. III Nr. 11 EinigungsV; § 116 BauGB
    Enteignungsrecht/vorzeitige Besitzeinweisung/Energieversorung/Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss; Rechtmäßigkeit einer Enteignung der Teilfläche eines Grundstücks ; Besitz als eine von der Eigentumsgarantie erfasste vermögenswerte Rechtsposition; Umfang der Eigentumsgarantie; Enteignungsmaßnahmen im ...

  • VerfGH Sachsen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 911 (Ls.)
  • NJ 2000, 534
  • DVBl 2000, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    (1) Zwar begegnet es keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für Enteignungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Energieversorgung notwendige gesetzliche Grundlage und die Festlegung von Art und Ausmaß der Entschädigung in verschiedenen Vorschriften geregelt werden, da auch ein Eingriffsgesetz die gesetzlichen Tatbestände nicht selbst enthalten muss, sondern auf andere Normen verweisen kann (vgl. BVerfGE 26, 338 [366]; 45, 297 [320]).

    Legt ein Gesetz nicht selbst die Eingriffsvoraussetzungen fest, sondern verweist auf andere Normen, muss aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit klar erkennbar sein, welche Vorschriften im Einzelnen maßgeblich sein sollen (vgl. BVerfGE 26, 338 [367]).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Um diese Budgetprärogative des Parlaments nicht zu umgehen, steht es weder der Exekutive noch der Judikative zu, eine vom Gesetz nicht ausdrücklich für diesen Fall zugebilligte Entschädigung zuzusprechen (vgl. BVerfGE 24, 367 [419]; 58, 300 [324]; Wieland in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 1996, Artikel 14 Rdnr. 101).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Um diese Budgetprärogative des Parlaments nicht zu umgehen, steht es weder der Exekutive noch der Judikative zu, eine vom Gesetz nicht ausdrücklich für diesen Fall zugebilligte Entschädigung zuzusprechen (vgl. BVerfGE 24, 367 [419]; 58, 300 [324]; Wieland in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 1996, Artikel 14 Rdnr. 101).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Da auch der Besitz zu den von der Eigentumsgarantie erfassten vermögenswerten Rechtspositionen zählt, wird durch eine vorzeitige Besitzeinweisung der Schutzbereich des Grundrechts berührt (vgl. Papier in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand: Mai 1994, Artikel 14 Rdnr. 200; BVerfGE 89, 1 [5 ff.]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Eine Enteignung, d.h. ein staatlicher Zugriff auf das Eigentum, der auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützt sind, abzielt (vgl. BVerfGE 79, 174 [191]), ist nach Artikel 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt, welches Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Chemnitz ist nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 61, 240 [252]).
  • VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Sie ist auf die Entziehung eines von Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützten Rechts gerichtet, da sie die Beschwerdeführerin vollständig aus ihrem Besitzstand verdrängt und in ihrer tatsächlichen Verfügungsbefugnis über das Grundstück einschränkt (vgl. § 116 Abs. 3 BauGB; Reisnecker in: Brügelmann, BauGB, Stand: April 1999, § 116 Rdnr. 3 m. w. N.; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 [107]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    (1) Zwar begegnet es keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für Enteignungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Energieversorgung notwendige gesetzliche Grundlage und die Festlegung von Art und Ausmaß der Entschädigung in verschiedenen Vorschriften geregelt werden, da auch ein Eingriffsgesetz die gesetzlichen Tatbestände nicht selbst enthalten muss, sondern auf andere Normen verweisen kann (vgl. BVerfGE 26, 338 [366]; 45, 297 [320]).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Eine Enteignung, d.h. ein staatlicher Zugriff auf das Eigentum, der auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützt sind, abzielt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 37-IV-99), ist nach Artikel 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt, welches Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - LVG 9/03
    Selbst wenn man in Bezug auf die befriedeten Bezirke eine Sperre des Landes-verfassungsgesetzgebers durch das Bundesjagdgesetz verneinen würde, entfällt eine Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts hier in Bezug auf Art. 20a GG, weil es nicht zur Auslegung und Anwendung von Bundesrecht befugt ist (so auch SächsVerfGH, Beschl. v. 24.02.2000 - Vf 37-IV-99 -, LVerfGE 11, 343 [345]; BerlVerfGH, Beschl. v. 07.09.1994 - VerfGH 69/94 -, LVerfGE 2, 64 [65], und Beschl. v. 20.08.1997 - VerfGH 101/97 -, LVerfGE 7, 2 [79]).
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